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Sportgesundheit - wichtig für alle, die am Sportbetrieb teilnehmen

Eine Vorlage für eine ärztliche Bescheinigung könnt Ihr hier herunterladen - oder Ihr findet es unter dem Menüpunkt Service. Die Untersuchung muss mindestens einmal jährlich nachgewiesen werden. Das gilt für alle Sportler und Sportlerinnen, egal welche Sportart sie bei uns betreiben.

!! Wichtig !!                         Ärztliches Zeugnis über die Sportgesundheit

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Jeder Schwimmer muss seine Trainings - und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) durch eine ärztliche Untersuchung auf Sportfähigkeit nachweisen, die nicht länger zurückliegen darf als ein Jahr.

Es handelt sich hierbei um eine generelle Vorschrift für alle Schwimmer, auch wenn sie sich nicht an Wettkämpfen irgendeiner Ebene beteiligen wollen.

Die Bestimmung hat den Zweck, nicht nur die betroffenen Schwimmer vor gesundheitsschädigenden Beanspruchungen zu schützen; sie bezweckt auch einen Schutz der Vereinsfunktionäre und Trainer, die sich zu vergewissern haben, ob Schwimmer, die ihrer Obhut im sportlichen Training anvertraut sind, aus gesundheitlichen Gründen auch in der Lage sind, die geforderten Trainingsbelastungen auf sich zu nehmen. Unterbleibt die Kontrolle der Sportfähigkeitsatteste bereits im Vereinsrahmen, so kann dies für die Verantwortlichen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ärztliches Zeugnis nachweisen können!

Dazu einen Auszug aus den Wettkampfbestimmungen :

§7 Sportgesundheit

(1) Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter, ist für seine Trainings und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich.

(2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne

diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.

…..

(4) Gegen einen meldenden Verein, der eine falsche Versicherung über das Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Schwimme abgibt, und gegen einen Veranstalter/Ausrichter, der Meldungen ohne die Versicherung des meldenden Vereins über das Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Schwimmer zulässt, ist wegen unsportlichen Verhaltens eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.

 

Eine Vorlage für eine ärztliche Bescheinigung könnt Ihr hier herunterladen.