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Anpassung der Hygieneregeln im baff

Der Landkreis Barnim hat öffentlich bekannt gegeben, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 20 liegt. Demzufolge gilt ab dem 30.08.2021 im baff die Testnachweispflicht (bzw. 3-G-Regel).

Wenn ihr zum Schwimmtraining in das baff kommt, müsstet ihr für euer Kind den unterschriebenen, bestätigten Selbsttest (der ja für die Schule gilt) dabei haben. Bei eventuellen Kontroll-Stichproben muss dieser vorgezeigt werden.